Was ist der Unterschied zwischen dem Internet und dem mobilen Internet das auf Handys und Smartphones zur Verfügung steht?
Wieso wird überhaupt ein Unterschied gemacht? Seitdem es die nötige Hardware gibt und man sich an die mobile Nutzung des Internets gewöhnt hat kommen immer mehr Einschränkungen desselben. Und damit sind nicht technische Hindernisse gemeint sondern künstlich erstellte Hürden, die den Kunden in den Weg gestellt werden. Man könnte auch sagen: “Wie hol’ ich das Geld aus den Taschen der Leute”
Update: Mittlerweile bin ich (Oli/Kami) auch zur iPhone-Gemeinde konvertiert und ich habe im T-Punkt einen Mitarbeiter auf die VoiP- und Instant Messaging Problematik angesprochen. Seine Antowrt dazu (sinngemäß):
Die Einschränkungen in den iPhone Tarifen zielen einzig und allein auf die reduzierung des Datenvolumens durch Bild- und/oder Tonübertragungen ab. Der textbasierte Kurznachrichtenaustausch ist in keinster Weise von dieser Einschränkung betroffen. Ich kann ihnen kurz mal Instant Messaging auf meinem iPhone zeigen!
Ja, der nette Verkäufer hatte ein iPhone und er hatte auf dem iPhone auch Instant Messenger. Auf die Frage hin, ob er damit nicht die AGBs seines Arbeitgebers breche meinte er nur, dass es hierbei auf die jeweilige Auslegung ankommt. Kurz zusammengefasst, zeigte er sich einsichtig und er verstand auch die Problematik, die weiter unten geschildert wird.
Auszug aus den AGB’s der Deutschen Telekom zur HSDPA-Nutzung mit dem iPhone:
Die Nutzung von VoIP und Instant Messaging ist nicht Gegenstand des Vertrages.
Die Telekom “verbietet” die Nutzung von “Instant Messaging” in ihren iPhone Verträgen, aber die Auslegung des obigen Satzes liegt – ja bei wem eigentlich?
Wenn von HSDPA die Rede ist, dann ist damit ein vollwertiger, drahtloser Zugang zum Web 2.0 gemeint. Naja, fast vollwertig, wie wir dem obigen Satz entnehmen können. Aber immerhin kann man auf dem Handy das *richtige* Internet anschauen – und nicht so eine abgespeckte Version wie WAP.
Aber bleiben wir zuerst einmal bei Instant Messaging (ab hier nurnoch IM). Grobe deutsche Übersetzung: “Sofort-Nachrichten”, also sowas wie SMS – mit dem wichtigen Unterschied, dass die Telekom für IMs kein Geld verlangen kann – meint man.
Die Motivation ist hier klar zu erkennen: die Telekom fürchtet, dass die Nutzung von SMS durch IMs einbricht. Seltsam ist nur, dass in den meisten Verträgen schon 40, 100, 200, 500 oder sogar 1000 frei-SMS inklusive sind – ob man diese nutzt oder nicht spielt keine Rolle. Sie sind im Vertrag drin und man zahlt mit seiner monatlichen Gebühr dafür.
Aber jetzt kommen wir mal zum richtig haarigen Teil: Was ist Instant Messaging überhaupt? Kann man im sozialen Meta-Raum des Web 2.0 überhaupt eine klare und eindeutige Definition dafür finden?
Die nachfolgenden Überlegungen stammen nicht aus den AGBs der Telekom oder irgendeiner Definition, das sind jetzt einfach nur Überlegungen der Autoren.
Fangen wir mal bei der Nachricht an. Sagen wir mal, das ist ein Stück Text, was von einem Absender über das Internet zu einem Empfänger übertragen wird. Und “instant” ist eine Nachricht, wenn sie möglichst zeitnah an ihre Absendung beim Empfänger ankommt. Gut soweit – diese Definition klingt ja soweit gut und richtig, oder?
Dann ist Twitter aber auch Instant Messaging (siehe Direct Messages), StudiVZ auch (Direktnachrichten), Facebook, MySpace, last.fm und damit auch so ziemlich jedes andere Social Network, das was auf sich hält.
Machen wir weiter mit dem anderen Teil des obigen Satzes, diesem komischen “VoIP” – oder auch “Voice over IP”. Zu deutsch: “Stimme über Internet Protokoll”. Kurz gesagt: Telefonieren über die Datenverbindung. Und hier sieht es ähnlich aus wie beim Instant Messaging. Die Telekom versucht, ihren Profit mit einem Verbot zu sichern.
Aber jetzt kommt der beste Teil dieser “Abmachung”: die Telekom kann die Nutzung der HSDPA Verbindung garnicht überprüfen – ohne das Fernmeldegeheimnis zu verletzen! Also ist alles eine Frage des Vertrauens. Das willkürliche Verbot von VoIP und IM ist von seiten der Telekom nicht kontrollierbar.
Viele skurrile Fragen schwirren jetzt im Raum herum: “Kann die Telekom einen Vertrag aufgrund der Nutzung von IMs und VoIP kündigen?”, “Wäre das nicht kontraproduktiv, weil sie ja am Kunden Geld verdienen, auch wenn dieser seine frei-SMS und frei-Minuten nicht nutzt?”, “Wäre der Kunde dann in der Position, die Telekom zu verklagen, weil sie seinen HSDPA-Verkehr überwacht haben?”, “Ist Twitter für die Telekom ein IM?”. Fragen über Fragen und keine Antworten.
Nachdem wir jetzt wissen was die Telekom verbietet schauen wir uns einmal an, was sie dann erlaubt.
Man kann sich zum vorhandenen iPhone Tarif ein Zusatzpaket für 10 € pro Monat kaufen, um Skype benutzen zu dürfen – ein Dienst, der an und für sich kostenlos ist, wird hier zum Gegenstand einer kostenpflichtigen Zusatzoption. in den AGB’s von Skype steht folgendes:
4.2 Kein Weiterverkauf. Sie erklären sich damit einverstanden, die Produkte nicht an eine Drittpartei weiterzuverkaufen.
16.Zusätzliche Bestimmungen für die Nutzung von Skype für Ihr Mobiltelefon
16.1 Skype für Ihr Mobiltelefon. Skype für Ihr Mobiltelefon bezieht sich auf die Nutzungsmöglichkeit verschiedener Skype-Produkte wie SkypeOut, Internet Messaging (d. h. Chats) und das Tätigen und/oder Empfangen von Skype-zu-Skype-Anrufen über die Skype-Softwareanwendung für mobile Endgeräte. Auf der Seite für mobile Endgeräte finden Sie die Ihnen zur Verfügung stehenden Funktionen. Skype behält sich das Recht vor, jederzeit Funktionen zu Skype für Ihr Mobiltelefon hinzuzufügen bzw. davon zu streichen. Damit Sie Skype für Ihr Mobiltelefon aktivieren und nutzen können, brauchen Sie Zugang zu einem mobilen Datennetzwerk. Darüber hinaus müssen Sie die mobile Version der Skype-Software auf Ihr mobiles Endgerät herunterladen und installieren sowie den Endnutzer-Lizenzvertrag und die Datenschutzrichtlinien akzeptieren.
In diesem Zusammenhang, kommt man um das Stichwort ‘Netzneutralität’ kaum herum. Netzneutralität bedeutet, dass Daten unabhängig von ihrem Inhalt gleich behandelt werden, was ihre Übertragung oder Bereitstellung angeht.
Eigentlich sollte es dem Dienstleister egal sein, wie und wofür sein Dienst benutzt wird. Im Endeffekt sind alles nur Daten, 1en und 0en, die durch die Luft fliegen und in einem bestimmten Kontext eben Sinn ergeben, seien es Telefonate, Nachrichten, Bilder, Video- oder Tonaufzeichungen. Im Zusammenhang mit Telekommunikationsanbietern besteht eben die prekäre Situation, dass die Möglichkeiten des Internets die profit-fördernden Dienste der Anbieter untergraben. Im Falle der Telekom sehen wir in den Vertragsbedingungen das Greifen nach dem letzten Strohhalm: willkürliche Verbote. Undurchsetzbar und schwammig formuliert, in der Hoffnung, dass niemand nachfragt oder genauer hinschaut.
Es wird wirklich höchste Eisenbahn, dass von staatlicher Seite die Netzneutralität durchgesetzt wird und somit der Willkür der Telekommikations-Unternehmen einhalt geboten wird.

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